Lithium-Akkus gelten beim Versand grundsätzlich als Gefahrgut, weil sie elektrische Energie speichern und bei falscher Behandlung ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Besonders kritisch sind Kurzschluss, mechanische Beschädigung, Überladung, starke Erwärmung oder unsachgemäße Verpackung. Deshalb unterliegen Lithium-Ionen-Akkus beim Transport besonderen Vorschriften für Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Handhabung.
Wichtig ist: Auch kleine Lithium-Akkus sind nicht einfach normale Versandware. Je nach Energieinhalt, Zellanzahl, Verpackungsart und Verkehrsträger können zwar erleichterte Versandbedingungen gelten, trotzdem müssen Lithium-Akkus transportrechtlich korrekt eingestuft und sicher verpackt werden.
Welche UN-Nummern gelten für Lithium-Ionen-Akkus?
Beim Versand von Lithium-Ionen-Akkus wird grundsätzlich zwischen verschiedenen Versandarten unterschieden. Die UN-Nummer zeigt dabei, wie der Akku transportiert wird.
- UN 3480: Lithium-Ionen-Akkus oder Lithium-Ionen-Batterien werden einzeln versendet.
- UN 3481: Lithium-Ionen-Akkus sind mit einem Gerät verpackt oder bereits in einem Gerät eingebaut.
Ein loser Akkupack, der ohne Gerät verschickt wird, fällt also in der Regel unter UN 3480. Ein Akku, der zusammen mit einem passenden Gerät geliefert wird oder fest im Gerät eingebaut ist, fällt typischerweise unter UN 3481.
Ab welchem Wert wird es besonders streng?
Ein wichtiger Grenzwert bei Lithium-Ionen-Akkus ist die Nennenergie in Wattstunden. Bei vielen Transportvorschriften spielt die Grenze von 100 Wh pro Batterie eine zentrale Rolle. Lithium-Ionen-Batterien mit mehr als 100 Wh werden in vielen Regelwerken als vollständig reguliertes Gefahrgut der Klasse 9 behandelt. Für kleinere Batterien bis 100 Wh können unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen gelten, zum Beispiel bei korrekter Verpackung, Kennzeichnung und Einhaltung weiterer Bedingungen.
Die Wattstunden berechnet man vereinfacht mit:
Wh = Nennspannung × Kapazität in Ah
Beispiel: Ein Li-Ion-Akkupack mit 14,4 V und 5 Ah hat eine Energie von 72 Wh. Ein Akkupack mit 25,2 V und 5 Ah liegt dagegen bei 126 Wh und überschreitet damit die 100-Wh-Grenze.
Gelten kleine Lithium-Akkus nicht als Gefahrgut?
Doch, auch kleinere Lithium-Akkus werden als Gefahrgut eingestuft. Der Unterschied liegt darin, dass für kleinere Zellen und Batterien unter bestimmten Bedingungen vereinfachte Versandvorschriften angewendet werden können. Das bedeutet aber nicht, dass sie beliebig oder ohne Schutzmaßnahmen verschickt werden dürfen.
Auch kleine Lithium-Akkus müssen gegen Kurzschluss gesichert, geeignet verpackt und je nach Versandart korrekt gekennzeichnet werden. Besonders wichtig ist, dass die Pole geschützt sind und sich die Akkus im Paket nicht bewegen oder gegenseitig beschädigen können.
Warum ist die Versandart wichtig?
Die Anforderungen können sich unterscheiden, je nachdem ob der Versand per Straße, Schiene, Luftfracht oder Seefracht erfolgt. Im Straßenverkehr gelten zum Beispiel ADR-Regelungen, bei Luftfracht die IATA-Gefahrgutvorschriften und bei Seefracht der IMDG-Code. Besonders bei Luftfracht sind die Anforderungen an Lithium-Akkus häufig sehr streng.
Was bedeutet das für Akkupacks?
Bei Akkupacks ist eine korrekte Einstufung besonders wichtig. Ein Akkupack besteht aus mehreren Zellen und kann je nach Spannung und Kapazität schnell höhere Wattstunden erreichen. Zusätzlich müssen Schutzschaltung, Kurzschlussschutz, Verpackung, Kennzeichnung und gegebenenfalls Nachweise wie UN 38.3 berücksichtigt werden.
Für den Versand sollte daher immer geprüft werden, ob es sich um einen einzelnen Akku, einen Akku mit Gerät oder einen im Gerät eingebauten Akku handelt. Außerdem müssen Wattstunden, Zustand des Akkus, Verpackung und der gewählte Versandweg beachtet werden.
Fazit
Lithium-Akkus gelten beim Versand grundsätzlich als Gefahrgut. Entscheidend für die genaue Einstufung sind unter anderem UN-Nummer, Wattstunden, Verpackungsart, Versandweg und Zustand des Akkus. Besonders wichtig sind die Unterscheidung zwischen UN 3480 und UN 3481, die Grenze von 100 Wh sowie eine sichere Verpackung gegen Kurzschluss und Beschädigung.