Für Akkus und Batterien gelten in der Europäischen Union umfangreiche gesetzliche Vorgaben. Der zentrale Rechtsrahmen ist die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Diese Verordnung ersetzt schrittweise die frühere Batterierichtlinie und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie betrifft Batterien und Akkumulatoren unabhängig von Form, Größe, Gewicht, chemischer Zusammensetzung oder Einsatzzweck.
Die EU-Batterieverordnung verfolgt das Ziel, Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sicherer, nachhaltiger und transparenter zu machen. Dabei geht es nicht nur um den Verkauf neuer Batterien, sondern auch um Herstellung, Kennzeichnung, Informationen für Nutzer, Rücknahme, Recycling und die Behandlung von Altbatterien.
Welche Bereiche werden geregelt?
Die gesetzlichen Vorgaben betreffen verschiedene technische, ökologische und organisatorische Bereiche. Dazu gehören unter anderem Sicherheitsanforderungen, Leistungs- und Haltbarkeitsangaben, Kennzeichnungspflichten, CE-Konformität, Informationspflichten, Rücknahmepflichten und Anforderungen an die fachgerechte Verwertung von Altbatterien.
- Sicherheit: Batterien müssen so ausgelegt sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher betrieben werden können.
- Kennzeichnung: Batterien müssen bestimmte Informationen und Symbole tragen, zum Beispiel zur getrennten Sammlung.
- CE-Konformität: Neu in Verkehr gebrachte Batterien müssen die einschlägigen Anforderungen erfüllen und entsprechend gekennzeichnet werden.
- Informationen: Je nach Batterietyp müssen technische Daten, Leistungswerte und Haltbarkeitsinformationen bereitgestellt werden.
- Rücknahme und Entsorgung: Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden und müssen getrennt gesammelt werden.
- Nachhaltigkeit: Die Verordnung enthält Vorgaben zu Ressourcenschonung, Recycling und teilweise auch zu CO2-Fußabdruck und Rezyklatanteilen.
Gilt die Verordnung auch für Akkupacks?
Ja, die Vorgaben betreffen nicht nur einzelne Batteriezellen, sondern auch Akkupacks und Batterien, die in Geräten, Fahrzeugen oder industriellen Anwendungen eingesetzt werden. Für Akkupacks sind besonders die richtige technische Auslegung, sichere Verarbeitung, geeignete Schutztechnik, korrekte Kennzeichnung und die spätere Entsorgung wichtig.
Je nach Anwendung können zusätzlich weitere Regelwerke relevant sein. Beim Versand von Lithium-Akkus spielen zum Beispiel Gefahrgutvorschriften und Transportprüfungen wie UN 38.3 eine Rolle. Bei Elektrogeräten können außerdem Vorgaben aus dem Elektro- und Elektronikrecht, Produktsicherheitsrecht oder branchenspezifischen Normen hinzukommen.
Warum ist das für Kunden wichtig?
Für Kunden bedeutet das: Akkus und Batterien sind technische Produkte, die nicht nur nach Preis, Kapazität oder Bauform ausgewählt werden sollten. Auch Sicherheit, Kennzeichnung, fachgerechte Verarbeitung und ordnungsgemäße Entsorgung sind wichtige Bestandteile eines seriösen Akkuprodukts.
Gerade bei individuell aufgebauten Akkupacks ist es wichtig, dass Zellchemie, Spannung, Strombelastbarkeit, Schutztechnik und Verarbeitung fachgerecht zusammenpassen. Nur so kann ein Akkupack zuverlässig, sicher und im Rahmen der technischen Anforderungen verwendet werden.
Fazit
In der EU gelten für Akkus und Batterien klare gesetzliche Vorgaben. Im Mittelpunkt steht die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, die Anforderungen an Sicherheit, Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, CE-Konformität, Rücknahme und Entsorgung regelt. Für Anwender ist deshalb wichtig, Akkus fachgerecht auszuwählen, korrekt zu verwenden und Altbatterien niemals über den Hausmüll zu entsorgen.
Stand: 05/2026