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Dürfen Li-Ion Akkus mit ins Flugzeug?

Li-Ion Akkus im Flugzeug: Was bei Handgepäck, Aufgabegepäck, Powerbanks sowie 100-Wh- und 160-Wh-Grenzen wichtig ist.

Dürfen Lithium Akkus mit ins Flugzeug?

Li-Ion Akkus dürfen grundsätzlich mit ins Flugzeug, allerdings gelten dafür klare Sicherheitsregeln. Der Grund ist, dass Lithium-Ionen-Akkus bei Beschädigung, Kurzschluss, Überhitzung oder falscher Behandlung ein Brandrisiko darstellen können. Deshalb unterscheiden Fluggesellschaften und Luftfahrtvorschriften zwischen Akkus, die fest in Geräten eingebaut sind, und einzelnen Ersatzakkus oder Powerbanks.

Kleine Lithium-Ionen-Akkus in typischen Geräten wie Smartphones, Laptops, Kameras, Tablets, Messgeräten oder Werkzeugen sind in vielen Fällen erlaubt, wenn sie innerhalb der zulässigen Wattstunden-Grenzen liegen. Besonders wichtig ist dabei die Angabe in Wh, also Wattstunden. Sie beschreibt die gespeicherte Energie des Akkus.

Welche Grenze gilt bei Li-Ion Akkus im Flugzeug?

Für viele Passagierflüge gilt als wichtige Grenze: bis 100 Wh sind Lithium-Ionen-Akkus in tragbaren elektronischen Geräten normalerweise erlaubt. Größere Akkus mit mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh können je nach Airline mit vorheriger Genehmigung erlaubt sein. Akkus mit mehr als 160 Wh sind auf Passagierflügen normalerweise nicht erlaubt, außer es handelt sich um besondere Ausnahmefälle wie bestimmte medizinische Hilfsmittel oder Mobilitätshilfen.

Akku-Größe Typische Regelung im Flugzeug
Bis 100 Wh In der Regel erlaubt, besonders bei Geräten des persönlichen Gebrauchs
Über 100 Wh bis 160 Wh Meist nur mit vorheriger Genehmigung der Fluggesellschaft erlaubt
Über 160 Wh Auf Passagierflügen normalerweise nicht erlaubt

Handgepäck oder Aufgabegepäck?

Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen eingebauten Akkus und Ersatzakkus. Ersatzakkus, lose Akkus und Powerbanks gehören in der Regel ins Handgepäck. Sie dürfen normalerweise nicht im aufgegebenen Koffer transportiert werden. Der Grund: In der Kabine kann die Crew bei Rauch, Überhitzung oder einem Defekt schneller reagieren.

Geräte mit eingebautem Akku dürfen je nach Airline und Akku-Größe häufig sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck mitgeführt werden. Trotzdem wird empfohlen, wertvolle oder akkubetriebene Geräte möglichst im Handgepäck zu transportieren. Wenn Handgepäck am Gate doch aufgegeben werden muss, sollten lose Lithium-Akkus, Powerbanks und andere Ersatzbatterien vorher herausgenommen werden.

Was gilt für Powerbanks?

Powerbanks gelten beim Flugverkehr als Ersatzakkus. Deshalb gehören sie grundsätzlich ins Handgepäck. Viele Airlines erlauben Powerbanks bis 100 Wh ohne besondere Genehmigung. Bei Powerbanks zwischen 100 und 160 Wh ist häufig eine vorherige Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich. Außerdem können Airlines eigene Mengenbegrenzungen festlegen.

Wie berechnet man die Wattstunden?

Wenn auf dem Akku nur Spannung und Kapazität angegeben sind, kann die Energie in Wattstunden ungefähr berechnet werden:

Wh = Volt × Ah

Beispiel: Ein Akku mit 14,4 V und 5 Ah hat: 14,4 × 5 = 72 Wh. Dieser Akku liegt unter 100 Wh. Ein Akku mit 25,2 V und 5 Ah hat dagegen 126 Wh und fällt damit in den Bereich, für den meist eine Genehmigung der Airline erforderlich ist.

Worauf sollte man vor dem Flug achten?

  • Wh-Wert prüfen: Die Wattstunden sollten auf Akku oder Gerät erkennbar sein.
  • Ersatzakkus ins Handgepäck: Lose Akkus und Powerbanks nicht in den aufgegebenen Koffer legen.
  • Kurzschluss vermeiden: Kontakte abkleben oder Akkus einzeln geschützt verpacken.
  • Beschädigte Akkus nicht mitnehmen: Aufgeblähte, beschädigte oder undichte Akkus sind kritisch.
  • Airline-Regeln prüfen: Fluggesellschaften können zusätzliche Vorgaben oder Mengenbegrenzungen haben.

Fazit

Li-Ion Akkus dürfen mit ins Flugzeug, wenn sie die zulässigen Grenzen einhalten und richtig transportiert werden. Kleine Akkus bis 100 Wh sind in vielen Fällen erlaubt. Ersatzakkus und Powerbanks gehören ins Handgepäck und müssen gegen Kurzschluss geschützt werden. Größere Akkus zwischen 100 und 160 Wh benötigen meist eine Genehmigung der Fluggesellschaft. Über 160 Wh sind auf Passagierflügen normalerweise nicht erlaubt. Vor dem Flug sollte immer zusätzlich die jeweilige Airline-Regel geprüft werden.